RICHTIGSTELLUNG

Die Recherche und Analyse von Projekten hinsichtlich ihrer kontextuellen Einordnung sowie konzeptioneller Besonderheiten wie Einbindung in das Umfeld, Blickbeziehungen, Funktion oder spezifische Gestaltungsmerkmale ist seit Jahren fester Bestandteil der Lehre des ILA. Ob als eigenständiges Seminar, begleitend zur Vorlesung Landschaft X oder als Einstieg in ein spezifisches Thema hilft diese Aufgabe Entwurfskonzepte zu verstehen und darzustellen.

In der letzten Evaluierung zur Vorlesung Landschaft X im WS 22.23 gab es diverse Behauptungen. Insbesondere, dass die von Studierenden erstellten Zeichnungen in der Publikation „Landscape for Architects“ veröffentlicht seien und sich die Autorinnen – also wir – zu Unrecht an der Arbeit der Studierenden bereichern. Auf die Wiedergabe des konkreten Wortlauts der getätigten Behauptungen im Einzelnen wollen wir gerne verzichten. Fakt ist aber, dass diese beleidigenden und rufschädigenden Charakter haben. Bedauerlicherweise fielen in einer Diskussion um geforderte Abgabeleistungen – die Recherche und Analyse eines Projektes zur Vorbereitung des eigentlichen Entwurfs – gleich lautende Bemerkungen.

Um dieser aufkommenden Verleumdungs-Kampagne entgegenzuwirken, stellen wir hiermit wie folgt richtig: Bei den Anschuldigungen handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen. Jede Einzelne der 500 Zeichnungen der 5 Bände wurde in den vergangenen Jahren von den Autorinnen selbst entwickelt und gezeichnet. Jede weitere Mit- und Zuarbeit wird im Impressum explizit genannt. Dies entspricht der wissenschaftlichen Praxis und dem Urheberrecht.

Zudem regelt der Autorinnenvertrag mit dem Verlag Birkhäuser eindeutig die Rechte Dritter. Im Folgenden ein Auszug: „Die Autorinnen erklären, dass sie uneingeschränkt berechtigt und in der Lage sind, über die Rechte nach § 3 an ihrem Werk einschließlich Abbildungen, Registern, Tabellen, Textauszügen und dergleichen sowie über das Eigentum und den Besitz am Manuskript zu verfügen. Sie erklären, dass sie keine den Rechtseinräumungen gemäß § 3 dieses Vertrags entgegenstehenden Verfügungen getroffen haben und dass ihr Werk einschließlich Abbildungen, Registern, Tabellen, Textauszügen und dergleichen keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.“

Folglich beinhaltet das Werk („Landscape for Architects“) einzig und allein das geistige Eigentum der Autorinnen. Mit dieser Richtigstellung sollen weitere falsche Tatsachenbehauptungen unterlassen werden. Um ungerechtfertigte Reputationsschädigungen abzuwenden, behalten wir uns vor, bei erneuten unwahren Tatsachenbehauptungen, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich 1 – Personal, Recht und Studium / Abteilung 11 – Justiziariat, rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

 

Gabriele G. Kiefer und Anika Neubauer